Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 193/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,37552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 193/00
- BFH, 25.01.2005 - II B 170/03
Wird zitiert von ...
- FG Niedersachsen, 24.08.2009 - 9 K 547/05
Bilanzierung von im Folgejahr einzulösenden Dienstleistungsrabattzusagen eines …
Schließlich verweist das FA auf die nach seiner Ansicht zutreffende rechtliche Beurteilung des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem rechtskräftigen (vgl. Beschluss des BFH vom 25.1. 2005 II B 170/03, BStBl. II 2005, 429) Urteil vom 28.10.2003 1 K 193/00 ([...]).Die Klage wegen Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 01.01.1996 und 01.01.1997 und Vermögensteuer auf den 01.01.1996 hat das Niedersächsische Finanzgericht durch Urteil vom 28.10.2003 1 K 193/00, a.a.O., abgewiesen.
Eine Verpflichtung, die noch von dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, rechtfertigt aber nicht die Bilanzierung einer gewissen Verbindlichkeit (vgl. Urteil des BFH vom 17.12.1998 IV R 21/97, BStBl. II 2000, 116, 118, Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts 1 K 193/00, [...]).